Die allgemeinen Garantiebestimmungen

 Der Markenname Auping bürgt für jahrelange problemlose Funktion. Auping verwendet hochwertige und langlebige Materialien. Jedes Produkt wird mit größter Sorgfalt hergestellt und vor der Auslieferung genauestens kontrolliert.

Auf alle Auping-Produkte wird eine Standardgarantie gewährt. Diese Garantie wird von dem anerkannten Auping-Händler gewährt, der das betreffende Produkt verkauft hat. Sein Name und seine Adresse sind auf der Originalrechnung zu finden.

 

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das gekaufte Produkt entweder auf www.auping.de/garantie oder mit der Garantiekarte zu registrieren, die dieser Gebrauchsanweisung beigefügt ist. Nach der Registrierung können Käufer kostenlos für nahezu alle Auping-Artikel beim oben erwähnten Händler eine Verlängerung der Garantie in Anspruch nehmen.. Mit Gesamtgarantie ist im Folgenden der Zeitraum der Standardgarantie und der verlängerten Garantie gemeint.

 

Die Garantiefrist beginnt an dem auf der Rechnung des Verbrauchers verzeichneten Datum.

 

Garantie auf Unterfederungen (Spiralböden und Stahlboxspringrahmen)
Auf alle Spiralböden und Stahlboxspringrahmen wird standardmäßig eine Garantie von 5 Jahren gewährt (Draht- und Rahmenbruch). Nach der Registrierung wird auf die vorgenannten Aspekte eine lebenslange Garantie gewährt. Auf die Scharniere der Spiralböden wird standardmäßig 5 Jahre und nach der Registrierung 10 Jahre Gesamtgarantie gewährt. Auf Motoren, Gasfedern, elektronische Bauteile und Kunststoffteile wird standardmäßig eine Garantie von 2 Jahren gewährt. Nach der Registrierung wird auf Motoren, Gasfedern und elektronische Bauteile eine Gesamtgarantie von 5 Jahren gewährt, 2 Jahre davon uneingeschränkt. In diesen beiden Jahren erhalten Sie im Garantiefall kostenlos ein neues Produkt oder ein Folgeprodukt. Im 3., 4. und 5. Jahr erhalten Sie im Garantiefall kostenlos ein vergleichbares funktionsfähiges Produkt. Dabei kann es sich um ein überholtes Produkt handeln.

 

Garantie auf Matratzen und Matratzenauflagen
Für Matratzen gilt ein Standardgarantiezeitraum von 2 Jahren. Nach der Registrierung wird auf Matratzen eine Gesamtgarantie von 5 Jahren gewährt, 2 Jahre davon uneingeschränkt. Nach 2 Jahren gilt eine Abschreibung. Im Garantiefall erhalten Sie dann bei erwiesenen Material- oder Herstellungsfehlern eine Ermäßigung auf den Anschaffungspreis eines Ersatzprodukts. Die Ermäßigung entspricht einem Prozentsatz des Anschaffungspreises des ursprünglichen Produkts. In den ersten 2 bis 3 Jahren ab Rechnungsdatum erhalten Sie 75 %, nach 3 bis 4 Jahren 50 % und nach 4 bis 5 Jahren 25 % Ermäßigung. Die Ermäßigung wird jeweils auf der Grundlage des ursprünglichen Anschaffungswertes des ersten Produkts berechnet. Für Matratzenauflagen gilt ein Standardgarantiezeitrum von 1 Jahr. Nach der Registrierung wird eine uneingeschränkte Gesamtgarantie von 3 Jahren gewährt.

 

Garantie auf Deckbetten und Kissen
Auf Deckbetten und Kissen wird eine uneingeschränkte Garantie von 2 Jahren gewährt. Sollten innerhalb von 2 Jahren ab Rechnungsdatum Material- oder Herstellungsfehler auftreten, werden die vollständigen Kosten für den Austausch oder die Reparatur erstattet. Für Deckbetten gilt darüber hinaus, dass der Verbraucher, wenn das Produkt nicht mehr repariert werden kann und er sich rechtzeitig als Produktnutzer registriert hat, Anspruch auf 3 Jahre Zusatzgarantie mit anteiliger Abschreibung hat. Im Garantiefall erhalten Sie eine Ermäßigung auf den Anschaffungspreis eines Ersatzprodukts. Die Ermäßigung entspricht einem Prozentsatz des Anschaffungspreises des ursprünglichen Produkts. Der Gesamtgarantiezeitraum für Deckbetten beträgt nach Registrierung demnach 5 Jahre. In den ersten 2 bis 3 Jahren ab Rechnungsdatum erhalten Sie 75 %, nach 3 bis 4 Jahren 50 % und nach 4 bis 5 Jahren 25 % Ermäßigung. Die Ermäßigung wird jeweils auf der Grundlage des ursprünglichen Anschaffungswertes des ersten Produkts berechnet.

 

Bettgestelle und Zubehör
Der Standardgarantiezeitraum für Bettgestelle und Zubehör beträgt 2 Jahre. Nach der Registrierung wird die Garantiezeit auf insgesamt 5 Jahre verlängert.

 

Garantie auf Showroom-Modelle
Auf Showroom-Modelle wird 2 Jahre Garantie gewährt, die ebenfalls an dem auf der Rechnung des Verbrauchers verzeichneten Datum beginnt. Eine Verlängerung der Garantie durch Registrierung ist in diesem Fall nicht möglich.

 

Voraussetzungen
Bei etwaigen Material- oder Herstellungsfehlern wird der sich daraus ergebende Mangel entsprechend den Auping-Garantiebedingungen behoben oder eine andere angemessene Ersatzleistung angeboten. Falls ein Mangel nicht behoben werden kann, so kann das Produkt entsprechend den Garantiebedingungen gegen ein identisches Produkt oder, falls es nicht mehr lieferbar ist, gegen ein vergleichbares Produkt umgetauscht werden, oder es kann eine angemessene Entschädigung angeboten werden. Die Entscheidung, ob ein Mangel durch Umtausch, Reparatur oder Entschädigung behoben wird, obliegt ausschließlich Auping.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur dann ein Garantieanspruch besteht, wenn die Pflegehinweise von Auping korrekt eingehalten wurden und das Produkt ausschließlich für den normalen Gebrauch im Haushalt verwendet worden ist. Darüber hinaus muss das Produkt von einem anerkannten Auping-Händler verkauft, geliefert und montiert worden sein. Anschriften anerkannter Auping-Händler sind auf der Website www.auping.de zu finden.

 

Garantieansprüche für Mängel/Beschädigungen, die auf unzweckmäßiges Handeln (z.B. Überlastung), falsche oder unsachgemäße Handhabung oder normalen Verschleiß zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. In diesem Zusammenhang weist Auping darauf hin, dass das Match 200 Nacht-schränkchen bis zu 25 kg belastet werden darf. Auf keinen Fall darf man auf dem Nachtschränkchen Match 200 sitzen oder stehen.
Kombinationen mit Produkten, die keine Auping-Produkte sind, können je nach Art der Reklamation zu einer Einschränkung des Garantieanspruchs führen.

 

Die Garantie kann nur unter Vorlage der Originalrechnung in Anspruch genommen werden, die daher sorgfältig aufzubewahren ist. Nur der ursprüngliche Käufer kann die Garantie in Anspruch nehmen. Die Garantiemeldung muss bei dem Auping-Händler erfolgen, bei dem das Produkt ursprünglich gekauft wurde, auch wenn Sie inzwischen in ein anderes Land umgezogen sind.

 

Der Garantiezeitraum beschränkt sich auf die Lebenszeit des ersten ursprünglichen Käufers.

 

Auping prüft zunächst, ob ein Garantieanspruch besteht. Wurde eine Reklamation als begründet anerkannt, ersetzt oder repariert Auping das mangelhafte Produkt oder die mangelhaften Einzelteile (oder Auping bietet eine andere angemessene Ersatzleistung an) ohne Berechnung der Materialkosten oder zu ermäßigten Kosten im Falle einer Garantie mit anteiliger Abschreibung. Je nach dem Land, in dem unsere Garantie in Anspruch genommen wird, umfasst die Garantie nicht automatisch die Kosten für den Versand der fehlerhaften Produkte an das Auping-Werk oder den Auping-Vertriebshändler zwecks Prüfung der Reklamation oder zur Reparatur. Entsprechendes gilt für die Rücksendung umgetauschter oder reparierter Produkte. Die Reparatur selbst ist innerhalb der Garantiezeit kostenlos. Anfahrtskosten werden in Rechnung gestellt.

 

Sonstige Garantiebestimmungen

  • Wird ein Einzelteil innerhalb der Garantiezeit repariert oder ausgetauscht, so gilt für dieses Einzelteil die noch verbleibende (verlängerte) Garantiezeit für das gesamte Produkt. 
  • Die lebenslange Garantie auf Draht- oder Rahmenbruch umfasst eine Garantie auf Brüche im Stahlnetz oder -rahmen innerhalb der festgesetzten Garantiebedingungen.
  • Matratzen und Matratzenauflagen: Nach einjährigem Gebrauch ist es normal, dass stellenweise ein Höhenverlust (durch Liegestellen) bis 1,5 cm auftritt. Daher ist dieser Höhenverlust von der Garantie ausgeschlossen. Nach fünfjährigem Gebrauch kann stellenweise ein Höhenverlust (durch Liegestellen) bis 2,0 cm auftreten. Dementsprechend fallen diesbezügliche Reklamationen über geringer ausfallende Liegestellen nicht unter die Garantie.
  • In Bezug auf die Länge, Breite und Höhe von Matratzen und Matratzenauflagen gilt eine Toleranz von + 1 bis – 1 cm. Abweichungen innerhalb dieser Toleranzgrenzen fallen nicht unter die Garantie. Diese Toleranzgrenzen beruhen auf der niederländischen Norm NEN-EN 1334. 
  • Die Rechte, auf die der Käufer aufgrund der Garantie Anspruch erheben kann, stehen dem Käufer zu - falls es sich dabei um eine natürliche Person handelt, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt - und zwar unbeschadet der Rechte oder Ansprüche, die ihm gesetzlich zustehen.

 

Keine Garantie
Auping empfiehlt ausdrücklich, Auping-Produkte nur bei anerkannten Auping-Verkaufsstellen zu erwerben. Auf Auping-Produkte, die nicht bei einer anerkannten Auping-Verkaufsstelle (im Einzelhandel oder online) erworben wurden und/oder die nicht von einem anerkannten Auping-Händler geliefert und montiert wurden, wird keine Garantie gewährt.

 

Die Auping-Garantie gilt in allen Ländern, in denen Auping offiziell vertreten ist. Garantie- und Serviceleistungen können für Auping-Produkte entfallen, die in Ländern erbracht werden, in denen Auping keinen offiziellen Vertreter hat.

 


Registrierung
Um die verlängerte Garantie in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie sich innerhalb von 3 Monaten ab Rechnungsdatum entweder auf www.auping.de/garantie oder mit der Garantiekarte in dieser Gebrauchsanweisung registrieren.

 


Service
Ergänzend zum Garantiezeitraum wird ein Servicezeitraum angeboten, der mindestens die Zeit umfasst, in der für Auping-Produkte noch Serviceleistungen erbracht werden. Selbstverständlich können bei dafür geeigneten Produkten auch für einen längeren Zeitraum Serviceleistungen erbracht werden.

 

Im Gegensatz zu Garantieleistungen, die kostenlos oder im Rahmen jährlicher anteiliger Abschreibung erbracht werden, gelten für die Serviceleistungen die in der in der Auping-Service-Preisliste aufgeführten Preise. 

 

Der Servicezeitraum für Motoren und elektronische Bauteile der Royal-Unterfederung beträgt 5 Jahre. Für Motoren, Gasfedern und elektronische Bauteile der K2- oder der AVS-Unterfederung oder AVS Stahlboxspringrahmen wird 2 Jahre Service gewährt. Für Matratzen gilt ein Servicezeitraum von 3 Jahren. Für Matratzenauflagen beträgt der Servicezeitraum 2 Jahre. Der Servicezeitraum für Bettgestelle und Zubehör, mit Ausnahme von Lacken, beträgt 2 Jahre.

 

Sonstiges
Auping behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Garantie- und Servicebedingungen zu ändern. Es gelten jedoch grundsätzlich die Garantie- und Servicebedingungen zum Zeitpunkt des Ankaufs, auch wenn diese nachträglich geändert werden.

 


Fassung vom 15.09.2011